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Oktober 2022

Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag im Oktober!

Rita Rüsen­berg
Josef Grö­ne
Anne Jakob
Franz-Josef Löse­ke
Irm­traut Glas­ma­cher
Josef Lip­pe
Maria Köh­ne
Anna Uti­ge­now
Katha­ri­na Dam­mei­er
Karl Röhr­lich
Alfons Köh­ne
Bir­git Röhrlich

Generation 60 plus

Lie­be Entru­per Senioren,

vie­le schö­ne Stun­den haben wir in der Ver­gan­gen­heit beim Bun­te erle­ben dür­fen. Wir wol­len Franz bei sei­ner letz­ten Bewir­tung im Gast­haus Claes die Ehre erwei­sen und tref­fen uns am 06.Oktober zum Bay­ri­schen Abend.
Damit Franz pla­nen kann, ist eine Anmel­dung bis 03.Oktober bei Han­ne­lo­re erfor­der­lich.
Tel. 9529199

KLJB

Lie­be Entru­per,
wir von der KLJB laden Euch herz­lich zum dies­jäh­ri­gen Ern­te­dank­got­tes­dienst am Sonn­tag, den 2. Okto­ber, um 10:30 Uhr in der Kir­che ein. Im Rah­men des Ern­te­fes­tes fin­det auch wie­der die Akti­on Mini­brot statt, wes­halb wir ger­ne anschlie­ßend an den Got­tes­dienst noch mit Euch vor der Kir­che bei einem klei­nen Steh­ca­fé ver­wei­len wollen.

Ihr seid alle dazu ein­ge­la­den, eige­nes Obst und Gemü­se mit­zu­brin­gen, damit es vor den Altar gelegt und dann im Got­tes­dienst geseg­net wer­den kann. Wir freu­en uns auf Euch!
 
 

Eure KLJB

Lie­be Entruper,

der Orts­aus­schuss-Vor­sit­zen­de Dr. Mat­thi­as Kros hat sich nach Rück­spra­che mit Herrn Gre­ger bei mir gemel­det. Damit end­lich Klar­heitin der Ange­le­gen­heit kommt, habe mit Herrn Gre­ger Kon­takt auf­ge­nom­men. Herr Gre­ger hat mir fol­gen­des mitgeteilt:

Bei dem Hei­li­gen­häus­chen han­delt es um eine bau­li­che Anla­ge auf städ­ti­schem Grund­stück mit patro­nats­ähn­li­cher Unter­halts­ver­pflich­tung. Kon­kret bedeu­tet das, dass sich auf Grund­stü­cken im Eigen­tum der Stadt Nie­heim bau­li­che Anla­gen befin­den, die von Ver­ei­nen, Kir­chen­ge­mein­den oder auch Pri­vat­per­so­nen errich­tet wurden.

Für einen gerin­gen Teil die­ser Anla­gen bestehen ver­trag­lich Rege­lun­gen. Bei allen ande­ren bau­li­chen Anla­gen, wie auch dem Hei­li­gen­häus­chen in Entrup, erfolgt die Unter­hal­tung aus einer patro­nats­ähn­li­chen Ver­pflich­tung, näm­lich von dem Erbau­er die­ser Anla­gen. Nach stän­di­ger
Recht­spre­chung obliegt dem Eigen­tü­mer, in die­sem Fall der Stadt Nie­heim, die  Ver­kehrs-siche­rungs­pflicht. Das beinhal­tet, dass alle Maß­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen, um Gefah­ren abzu­weh­ren. Damit ver­bun­den ist dann in der Kon­se­quenz die jähr­lich Prü­fung. Damit aller­dings wür­de die Stadt in das patro­nats­ähn­li­che Ver­hält­nis (Eine Pri­vat­per­son, ein Ver­ein oder eine Kir­chen­ge­mein­de errich­tet eine bau­li­che Anla­ge auf einer städ­ti­schen Flä­che) ein­grei­fen und letzt­end­lich ab absur­dum führen.

Daher kon­kret zu ihren Fra­gen:
Das Hei­li­gen­häus­chen ist
nicht Eigen­tum der Stadt Nie­heim Der Stadt obliegt ledig­lich die Ver­kehrs­si­che­rung. Nor­ma­ler­wei­se obligt den Erben des Erbau­ers Unter­hal­tungs­pflicht (Patro­nat). Nach dem Beschluss des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses der Stadt Nie­heim vom 21. Febru­ar 1995 kön­nen, sofern finan­zi­el­le Belas­tun­gen nicht durch pri­mä­res ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment abzu­de­cken sind, die Mit­tel der klei­nen Dorf­er­neue­rung dafür ein­ge­setzt wer­den. Hin­zu kommt,
dass es sich bei dem Hei­li­gen­häus­chen um ein ein­ge­tra­ge­nes Denk­mal han­delt. Daher kön­nen neben den Mit­teln der klei­nen Dorf­er­neue­rung auch soge­nann­te “ klei­ne Denk­mal­pfle­ge­mit­tel” ein­ge­setzt wer­den.
Die Stadt Nie­heim kann nicht sämt­li­che Unter­halts- und Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten über­neh­men für bau­li­che Anla­gen, die Pri­va­te auf öffent­li­chen Flä­chen errich­tet haben. Aller­dings, und das ist bereits mehr­fach im Orts­aus­schuss und gegen­über fra­gen­den Bür­ger erläu­tert wor­den, ist die Stadt Nie­heim ger­ne bereit die erfor­der­li­chen Sanie­rungs­maß­nah­men für das Hei­li­gen­häus­chen finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Das aller­dings nur, wenn auch sei­tens des Patro­nats bzw. der Ort­schaft eine Bereit­schaft hier­für besteht.
Das ist bis­her lei­der nicht der Fall. (Stand 07.09.2022)
Ange­bo­te für Sanie­rung der Fas­sa­de und des Daches lie­gen der Stadt seit 2021 vor. Eine Kos­ten­ober­gren­ze gibt es nicht.

Mit freund­li­chen Grü­ßen
Flo­ri­an Greger

Für die Durch­füh­rung der Reno­vie­rungs­ar­bei­ten wird ein Ver­ein gesucht, z.B. der Hei­mat­ver­ein oder der Schüt­zen­ver­ein, der die Kapel­le auf Schüt­zen­fest im Rah­men der Pro­zes­si­on nutzt. Oder der Tele­gra­fen­Ver­ein, der sich auch immer wie­der um Natur und Hei­mat bemüht.
Die Ange­le­gen­heit dürf­te sich für den Orts­aus­schuss erle­digt haben.

Seit März 2021 gilt bereits das neue EU-Effi­zi­enz­la­bel für eini­ge Elek­tro­ge­rä­te. Zum 1 Sep­tem­ber folgt die Ein­füh­rung neu­er EU-Labels für Lam­pen. Was sich ändert und wor­auf Sie beim Kauf von Lam­pen bzw. Leucht­mit­teln ach­ten sol­len, wird nach­fol­gend erklärt.
Das Wich­tigs­te in Kür­ze:
-A bis G statt A++ bis E
-Neu ist auch ein QR-Code, über den zusätz­li­che Infos zum Pro­dukt abruf­bar sind.
-Das alte Label darf noch bis Febru­ar 2023 auf Kar­tons zu sehen sein.

Wor­in unter­schei­det sich auf den ers­ten Blick das neue vom alten Label?
Die neue Effi­zi­enz­la­bels haben kei­ne Plus-Klas­sen mehr wie A++ oder A+. Die Ska­la reicht nun immer von A bis G. Auf bei­den signa­li­siert eine Ampel­ska­la von Rot bis Grün die Ener­gie­ef­fi­zi­enz und die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se wird einem Buch­sta­ben zuge­ord­net.
Wor­auf ist beim Kauf beson­ders zu ach­ten?
Das neue Label gibt die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von A (bes­te) bis G (schlech­tes­te) an. Das bedeu­tet: Alle heu­te auf dem Markt erhält­li­che Leucht­mit­tel mit A++ wer­den dann vor­aus­sicht­lich die Effi­zi­enz­klas­se D bis F errei­chen. Die obe­ren Klas­sen blei­ben zunächst frei. Das soll die Her­stel­ler moti­vie­ren, ihre
Pro­duk­te noch ener­gie­ef­fi­zi­en­ter zu entwickeln.