Oktober 2022

Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag im Oktober!
Rita Rüsenberg
Josef Gröne
Anne Jakob
Franz-Josef Löseke
Irmtraut Glasmacher
Josef Lippe
Maria Köhne
Anna Utigenow
Katharina Dammeier
Karl Röhrlich
Alfons Köhne
Birgit Röhrlich

Generation 60 plus
Liebe Entruper Senioren,
viele schöne Stunden haben wir in der Vergangenheit beim Bunte erleben dürfen. Wir wollen Franz bei seiner letzten Bewirtung im Gasthaus Claes die Ehre erweisen und treffen uns am 06.Oktober zum Bayrischen Abend.
Damit Franz planen kann, ist eine Anmeldung bis 03.Oktober bei Hannelore erforderlich.
Tel. 9529199
KLJB
Liebe Entruper,
wir von der KLJB laden Euch herzlich zum diesjährigen Erntedankgottesdienst am Sonntag, den 2. Oktober, um 10:30 Uhr in der Kirche ein. Im Rahmen des Erntefestes findet auch wieder die Aktion Minibrot statt, weshalb wir gerne anschließend an den Gottesdienst noch mit Euch vor der Kirche bei einem kleinen Stehcafé verweilen wollen.
Eure KLJB
Bei dem Heiligenhäuschen handelt es um eine bauliche Anlage auf städtischem Grundstück mit patronatsähnlicher Unterhaltsverpflichtung. Konkret bedeutet das, dass sich auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Nieheim bauliche Anlagen befinden, die von Vereinen, Kirchengemeinden oder auch Privatpersonen errichtet wurden.
Für einen geringen Teil dieser Anlagen bestehen vertraglich Regelungen. Bei allen anderen baulichen Anlagen, wie auch dem Heiligenhäuschen in Entrup, erfolgt die Unterhaltung aus einer patronatsähnlichen Verpflichtung, nämlich von dem Erbauer dieser Anlagen. Nach ständiger
Rechtsprechung obliegt dem Eigentümer, in diesem Fall der Stadt Nieheim, die Verkehrs-sicherungspflicht. Das beinhaltet, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Gefahren abzuwehren. Damit verbunden ist dann in der Konsequenz die jährlich Prüfung. Damit allerdings würde die Stadt in das patronatsähnliche Verhältnis (Eine Privatperson, ein Verein oder eine Kirchengemeinde errichtet eine bauliche Anlage auf einer städtischen Fläche) eingreifen und letztendlich ab absurdum führen.
Daher konkret zu ihren Fragen:
Das Heiligenhäuschen ist nicht Eigentum der Stadt Nieheim Der Stadt obliegt lediglich die Verkehrssicherung. Normalerweise obligt den Erben des Erbauers Unterhaltungspflicht (Patronat). Nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Nieheim vom 21. Februar 1995 können, sofern finanzielle Belastungen nicht durch primäres ehrenamtliches Engagement abzudecken sind, die Mittel der kleinen Dorferneuerung dafür eingesetzt werden. Hinzu kommt,
dass es sich bei dem Heiligenhäuschen um ein eingetragenes Denkmal handelt. Daher können neben den Mitteln der kleinen Dorferneuerung auch sogenannte “ kleine Denkmalpflegemittel” eingesetzt werden.
Die Stadt Nieheim kann nicht sämtliche Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichten übernehmen für bauliche Anlagen, die Private auf öffentlichen Flächen errichtet haben. Allerdings, und das ist bereits mehrfach im Ortsausschuss und gegenüber fragenden Bürger erläutert worden, ist die Stadt Nieheim gerne bereit die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für das Heiligenhäuschen finanziell zu unterstützen. Das allerdings nur, wenn auch seitens des Patronats bzw. der Ortschaft eine Bereitschaft hierfür besteht. Das ist bisher leider nicht der Fall. (Stand 07.09.2022)
Angebote für Sanierung der Fassade und des Daches liegen der Stadt seit 2021 vor. Eine Kostenobergrenze gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Greger
Für die Durchführung der Renovierungsarbeiten wird ein Verein gesucht, z.B. der Heimatverein oder der Schützenverein, der die Kapelle auf Schützenfest im Rahmen der Prozession nutzt. Oder der TelegrafenVerein, der sich auch immer wieder um Natur und Heimat bemüht.
Die Angelegenheit dürfte sich für den Ortsausschuss erledigt haben.

Seit März 2021 gilt bereits das neue EU-Effizienzlabel für einige Elektrogeräte. Zum 1 September folgt die Einführung neuer EU-Labels für Lampen. Was sich ändert und worauf Sie beim Kauf von Lampen bzw. Leuchtmitteln achten sollen, wird nachfolgend erklärt.
Das Wichtigste in Kürze:
-A bis G statt A++ bis E
-Neu ist auch ein QR-Code, über den zusätzliche Infos zum Produkt abrufbar sind.
-Das alte Label darf noch bis Februar 2023 auf Kartons zu sehen sein.
Worin unterscheidet sich auf den ersten Blick das neue vom alten Label?
Die neue Effizienzlabels haben keine Plus-Klassen mehr wie A++ oder A+. Die Skala reicht nun immer von A bis G. Auf beiden signalisiert eine Ampelskala von Rot bis Grün die Energieeffizienz und die Energieeffizienzklasse wird einem Buchstaben zugeordnet.
Worauf ist beim Kauf besonders zu achten?
Das neue Label gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. Das bedeutet: Alle heute auf dem Markt erhältliche Leuchtmittel mit A++ werden dann voraussichtlich die Effizienzklasse D bis F erreichen. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei. Das soll die Hersteller motivieren, ihre
Produkte noch energieeffizienter zu entwickeln.