September 2021

Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag im September!
Josef Weber
Gerhard Dreier
Rikste Boldewin
Wilhelm Welling
Anna Burichter
Hannelore Fieres
Heinrich Kros
Josef Hesse
Generation 60 plus
Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir treffen uns diesmal am Freitag den 24.09.2021 um 17:00 Uhr beim Bunte zum gemeinsamen
Abendessen (seniorengerechte Portionen). Vorher und nachher sehen wir noch einen sehenswerten Film vom Jubiläumsschützenfest 1997.
Das Königspaar waren Ludger und Christa Zunklei. So schön, schön war die Zeit heißt es im Lied von Freddy Quinn. Viele von uns werden sich bestimmt auch heute noch gern an diese schöne Zeit zurückerinnern. Viele werden sich nach 24 Jahren wiedererkennen (oder auch nicht) und sagen, es war eine schöne Zeit.
Hierzu sind alle Seniorinnen und Senioren von Entrup herzlich eingeladen. Es gilt die 3G-Regel.
Damit Franz planen kann, ist eine Anmeldung vom 20.09–22.09. erforderlich.
Telefon bei Hannelore 9529199
Starker Anstieg der7-Tages — Inzidenz
Ab 20.09.2021 Neue Regeln auch im Kreis Höxter. Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen und beinhaltet wichtige Änderungen für das öffentliche
Leben. Die bisherigen Inzidenzstufen fallen. Es wird nur noch einen Schwellenwert für einschränkende Maßnahmen geben.
Die neue Coronaschutzverordnung, hat eine neue Systematik. Viele Maßnahmenstufen fallen weg. Lediglich die Beachtung der sogenannten 3‑G-Regel ist an eine Inzidenz von 35 oder mehr geknüpft. Die neue Verordnung ist geprägt von dem Grundsatz dass geimpften und genesenen alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht, in Innenräumen und an anderen infekionskritischen Orten. Wer nicht geimpft oder genesen ist, für den gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht (3 ‑G-Regel).
Was gilt ab 20.09.2021 im Kreis Höxter? Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss in vielen Bereichen des Öffentlichen Lebens einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Diese Regel gilt für folgende Bereiche.
- Veranstaltungen in Innenräumen ( zusätzlich Hygienekonzept )
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
Außerdem gilt die Regel für Bereiche mit hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss ein negativer PCRTest vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
So teuer sind Tests ab Oktober
Ab Oktober sollen Corona-Tests für diejenigen kostenpflichtig sein, die nicht geimpft oder genesen sind. Von der Zahlungspflicht entbunden sind Personen, die aufgrund einer Schwangerschaft
oder Vorerkrankung nicht geimpft werden können, sowie Kinder und Jugendliche. Die Intervivos AG geht von folgenden Preise aus. 8 — 12 Euro für Antigen-Schnelltest und etwa 70 Euro für einen PCR-Test. PCR-Schnelltests, bei denen das Ergebniss nach wenigen Stunden bekannt ist , werden allerdings etwas teurer sein und bei 120 Euro liegen. Impfen 0 Euro!