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Juli 2020

Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag!

Mar­le­ne Koch
Gün­ter Van­die­ken
Hei­ke Frücht
Wil­helm Köh­ne
Anne­lie­se Bei­ne­ke
Wer­ner Kunze

Lie­be Entru­perin­nen und Entru­per,

die Bestat­tungs­kul­tur hat sich seit mehr als 20 Jah­ren geän­dert. In vie­len Städ­ten beträgt der Anteil der Urnen­be­stat­tung schon fast 80 %. In Zukunft wer­den auch auf unse­rem Fried­hof in Entrup fol­gen­de Urnen­be­stat­tungs­for­men mög­lich sein. Nach­fol­gend ein Aus­zug der neu­en Fried­hof­sat­zung für Urnenbestattungen.

Urnen­wahl­grab­stät­ten ohne Beet
Urnen­wahl­grab­stät­ten ohne Beet sind Aschen­grab­stät­ten, die der Rei­he nach belegt und im Todes­fall für die Dau­er der Nut­zungs­zeit von 30 Jah­ren abge­ge­ben wer­den. Die Bei­set­zung erfolgt inner­halb einer Flä­che von 1,00 x 1,00 m. Die Flä­che wird von der Fried­hofs­ver­wal­tung mit Rasen ein­ge­sät und gepflegt. In einer Urnen­wahl­grab­stät­te ohne Beet kön­nen bis zu zwei Urnen bei­gesetzt wer­den. Auf dem Beet
sind Grab­ma­le inner­halb von 1 Jahr nach der Bestat­tung zu errich­ten und sind in einer Grö­ße von max. 0,40 x 0,40 m und einer Stär­ke von 3 — 4 cm bün­dig mit der Erd­ober­flä­che zu ver­le­gen. Die Schrift muss in die Plat­te ein­ge­ar­bei­tet wer­den, damit die Über­fahrt mit Groß­flä­chen­ra­sen­mä­her mög­lich ist. Ein Grab­schmuck ist nicht zuläs­sig. Gesamt­ge­büh­ren € 1.393 / Ver­län­ge­rung pro Jahr € 28,00

Urnen­wahl­grab­stät­ten mit Beet
Urnen­wahl­grab­stät­ten mit Beet sind Aschen­grab­stät­ten, die der Rei­he nach belegt­wer­den. Die Nut­zungs­zeit beträgt 30 Jah­re. Die Bei­set­zung erfolgt inner­halb einer Flä­che von 1,00 x 1,00 m, die von der Stadt eben­erdig ein­ge­fasst wird. Es kön­nen bis zu zwei Urnen bestat­tet wer­den. Auf dem Beet sind inner­halb von 1 Jahr Grab­ma­le zu errich­ten. Sie sind nur als ste­hen­de Säu­len mit einer maxi­ma­len  Grund­flä­che von 0,35 x0,35 m und einer Höhe von 0,5 — 0,8 m zuläs­sig. Eine Grab­ab­de­ckung ist nicht zuläs­sig. Gesamt­ge­büh­ren € 1.465 / Ver­län­ge­rung pro Jahr € 30,00

Anony­me Urnen­rei­hen­grab­stät­ten
Anony­me Urnen­grab­stät­ten sind Grab­stät­ten für die Bestat­tung eines ein­zel­nen Ver­stor­be­nen, die der Rei­he nach belegt und im Todes­fall für die Dau­er der Ruhe­zeit des zu Bestat­ten­den zuge­teilt wer­den. Ein Nut­zungs­recht an der Rei­hen­grab­flä­che ent­steht nicht. Sie wer­den ver­ge­ben, wenn dies dem Wil­len des Ver­stor­be­nen ent­spricht. Über die Grab­la­ge wird kei­ne Aus­kunft erteilt. Die Flä­che wird von der Fried­hofs­ver­wal­tung ein­ge­sät und gepflegt. Jeg­li­che Anbrin­gung von Grab­schmuck, sowie das Auf­stel­len von Grab­ma­len oder einer Ein­fas­sung sind nicht zuläs­sig. Gesamt­ge­büh­ren € 1.212

Baum­grab­stät­ten für Urnen
Baum­grab­stät­ten für Urnen sind Grab­stät­ten für Aschen­bei­set­zung eines ein­zel­nen Ver­stor­be­nen im Wur­zel­be­reich beson­ders bestimm­ter Bäu­me. Sie wer­den der Rei­he nach belegt und im Todes­fall für die Dau­er der Ruhe­zeit des zu Bestat­ten­den zuge­teilt. Ein Wie­der­erwerb des Nut­zungs­rech­tes ist nicht mög­lich. Pro Stel­le wird nur eine Urne bei­gesetzt. Die Bei­set­zung erfolgt kreis­för­mig der Rei­he nach um den Baum her­um. Die Flä­che wird von der Fried­hofs­ver­wal­tung mit Rasen ein­ge­sät und gepflegt. Jeg­li­che Anbrin­gung von Grab­schmuck sowie das Auf­stel­len von Grab­ma­len oder einer Ein­fas­sung sind nicht zuläs­sig. Auf einem Sam­mel­grab­stein wird ein Namens­schild mit Vor- und Nach­na­men, sowie
dem Geburts- und Ster­be­da­tum ange­bracht. Die Kos­ten für das Namens­schild sind in den Gebüh­ren ent­hal­ten. Die Beschrif­tung und das Anbrin­gen erfolgt vom Fried­hofs­amt. Gesamt­ge­büh­ren € 1.545

Urnen­wahl­grab­stät­ten in Urnen­wän­den ( Kolum­ba­ri­um)
Urnen­wahl­grab­stät­ten in Urnen­wän­den sind Grab­stät­ten für Aschen. In Urnen­wän­den kön­nen bis zu zwei Urnen auf­be­wahrt wer­den. Die Ruhe­zeit beträgt 30 Jah­re. Nach Ablauf der Ruhe­frist wird die Urne auf einem dafür vor­ge­se­he­nen Rasen­feld bei­gesetzt. Zum Ver­schluss der Kam­mer wer­den von der Fried­hofs­ver­wal­tung ein­heit­li­che Plat­ten zur Ver­fü­gung gestellt und sind inner­halb eines Monats nach der Bei­set­zung zu beschrif­ten. Die Beschrif­tung ist durch eine ver­tieft ein­ge­ar­bei­te­te Schrift und nach Rück­spra­che mit der Fried­hofs­ver­wal­tung vor­zu­neh­men. Die Befes­ti­gung von Deko­ra­ti­ons­ma­te­ri­al, sowie das Auf­stel­len von Bil­der, Ker­zen oder Scha­len ist nicht gestat­tet. Gesamt­ge­büh­ren € 1.344 / Ver­län­ge­rung pro Jahr € 31

Eine Bestat­tung in einem Kolum­ba­ri­um ist zur Zeit nur in Nie­heim mög­lich, ev. in den nächs­ten Jah­ren auch in den Orts­tei­len der Stadt Nie­heim. In den Gesamt­ge­büh­ren sind die Nut­zungs­ge­bühr, Bestat­tungs­ge­bühr und sons­ti­ge Leis­tun­gen ent­hal­ten. Wei­te­re Infos kön­nen bei Eli­sa­beth Rid­der erfragt wer­den. Als Anhang habe ich einen Plan für die Urnen­fel­der in unse­rem Fried­hof beigelegt.

KFD Entrup

Eis­essen in Nie­heim
Wir Tref­fen uns bei gutem Wet­ter am Frei­tag, 10.07.2020 an der Sport­hal­le.
Wer mit nach Nie­heim wan­dern will um 18:00 Uhr, mit dem Fahr­rad um 18:30 Uhr
und mit dem Auto 18:45 Uhr.
Anmel­dung 06.07.2020, Tele­fon 953385
Mund­schutz nicht vergessen!