Juli 2020

Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag!
Marlene Koch
Günter Vandieken
Heike Frücht
Wilhelm Köhne
Anneliese Beineke
Werner Kunze
Liebe Entruperinnen und Entruper,
die Bestattungskultur hat sich seit mehr als 20 Jahren geändert. In vielen Städten beträgt der Anteil der Urnenbestattung schon fast 80 %. In Zukunft werden auch auf unserem Friedhof in Entrup folgende Urnenbestattungsformen möglich sein. Nachfolgend ein Auszug der neuen Friedhofsatzung für Urnenbestattungen.
Urnenwahlgrabstätten ohne Beet
Urnenwahlgrabstätten ohne Beet sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 30 Jahren abgegeben werden. Die Beisetzung erfolgt innerhalb einer Fläche von 1,00 x 1,00 m. Die Fläche wird von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt. In einer Urnenwahlgrabstätte ohne Beet können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Auf dem Beet
sind Grabmale innerhalb von 1 Jahr nach der Bestattung zu errichten und sind in einer Größe von max. 0,40 x 0,40 m und einer Stärke von 3 — 4 cm bündig mit der Erdoberfläche zu verlegen. Die Schrift muss in die Platte eingearbeitet werden, damit die Überfahrt mit Großflächenrasenmäher möglich ist. Ein Grabschmuck ist nicht zulässig. Gesamtgebühren € 1.393 / Verlängerung pro Jahr € 28,00
Urnenwahlgrabstätten mit Beet
Urnenwahlgrabstätten mit Beet sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegtwerden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre. Die Beisetzung erfolgt innerhalb einer Fläche von 1,00 x 1,00 m, die von der Stadt ebenerdig eingefasst wird. Es können bis zu zwei Urnen bestattet werden. Auf dem Beet sind innerhalb von 1 Jahr Grabmale zu errichten. Sie sind nur als stehende Säulen mit einer maximalen Grundfläche von 0,35 x0,35 m und einer Höhe von 0,5 — 0,8 m zulässig. Eine Grababdeckung ist nicht zulässig. Gesamtgebühren € 1.465 / Verlängerung pro Jahr € 30,00
Anonyme Urnenreihengrabstätten
Anonyme Urnengrabstätten sind Grabstätten für die Bestattung eines einzelnen Verstorbenen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Nutzungsrecht an der Reihengrabfläche entsteht nicht. Sie werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Über die Grablage wird keine Auskunft erteilt. Die Fläche wird von der Friedhofsverwaltung eingesät und gepflegt. Jegliche Anbringung von Grabschmuck, sowie das Aufstellen von Grabmalen oder einer Einfassung sind nicht zulässig. Gesamtgebühren € 1.212
Baumgrabstätten für Urnen
Baumgrabstätten für Urnen sind Grabstätten für Aschenbeisetzung eines einzelnen Verstorbenen im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Pro Stelle wird nur eine Urne beigesetzt. Die Beisetzung erfolgt kreisförmig der Reihe nach um den Baum herum. Die Fläche wird von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt. Jegliche Anbringung von Grabschmuck sowie das Aufstellen von Grabmalen oder einer Einfassung sind nicht zulässig. Auf einem Sammelgrabstein wird ein Namensschild mit Vor- und Nachnamen, sowie
dem Geburts- und Sterbedatum angebracht. Die Kosten für das Namensschild sind in den Gebühren enthalten. Die Beschriftung und das Anbringen erfolgt vom Friedhofsamt. Gesamtgebühren € 1.545
Urnenwahlgrabstätten in Urnenwänden ( Kolumbarium)
Urnenwahlgrabstätten in Urnenwänden sind Grabstätten für Aschen. In Urnenwänden können bis zu zwei Urnen aufbewahrt werden. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist wird die Urne auf einem dafür vorgesehenen Rasenfeld beigesetzt. Zum Verschluss der Kammer werden von der Friedhofsverwaltung einheitliche Platten zur Verfügung gestellt und sind innerhalb eines Monats nach der Beisetzung zu beschriften. Die Beschriftung ist durch eine vertieft eingearbeitete Schrift und nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung vorzunehmen. Die Befestigung von Dekorationsmaterial, sowie das Aufstellen von Bilder, Kerzen oder Schalen ist nicht gestattet. Gesamtgebühren € 1.344 / Verlängerung pro Jahr € 31
Eine Bestattung in einem Kolumbarium ist zur Zeit nur in Nieheim möglich, ev. in den nächsten Jahren auch in den Ortsteilen der Stadt Nieheim. In den Gesamtgebühren sind die Nutzungsgebühr, Bestattungsgebühr und sonstige Leistungen enthalten. Weitere Infos können bei Elisabeth Ridder erfragt werden. Als Anhang habe ich einen Plan für die Urnenfelder in unserem Friedhof beigelegt.

KFD Entrup
Eisessen in Nieheim
Wir Treffen uns bei gutem Wetter am Freitag, 10.07.2020 an der Sporthalle.
Wer mit nach Nieheim wandern will um 18:00 Uhr, mit dem Fahrrad um 18:30 Uhr
und mit dem Auto 18:45 Uhr.
Anmeldung 06.07.2020, Telefon 953385
Mundschutz nicht vergessen!